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Beratungen zum Schlossturm-Konzept angestrebt

Informationsvorlage der Verwaltung beschreibt Sachstand

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 21. März wurden die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter über den derzeitigen Sachstand zur Vorbereitung eines Nutzungskonzeptes „Schlossturm“ informiert. Die Fraktionen haben die Informationsvorlage zur Kenntnis genommen und sind gebeten, darüber zu beraten.

Für den Neubau des früheren Schlossturms liegen, wie berichtet, Planungen und eine aktualisierte Kostenschätzung vor, die gestiegene Baukosten in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro beinhaltet. In dieser Summe noch nicht enthalten sind die Kosten für ein Nutzungskonzept, die technische und inhaltliche Umsetzung dieses Konzeptes, den Brandschutz und die Bewirtschaftung des Turmes. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Vorhaben Schlossturm werden auf 12 bis 14 Millionen Euro geschätzt. Von Bund und Land in Aussicht gestellte Förderungen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro betreffen ausschließlich die Baukosten.

Wie der Dezernent für Stadtentwicklung und Bau Nico Ruhmer auf der Sitzung hervorhob, ist parallel zu weiteren Bauplanungsphasen die Erarbeitung eines fundierten Ausstellungskonzeptes vonnöten. Weiterhin bedarf es der frühzeitigen Brandschutzplanung, die auf die Nutzungsmöglichkeit Einfluss hat und auf die das Ausstellungskonzept abgestimmt sein muss. Mit der Erstellung des Ausstellungskonzeptes soll ein externes Büro beauftragt werden. Als Grundlage für weitere Entscheidungen soll das Konzept zmit der weitergeführten Bauplanung möglichst bis zum Jahresende vorliegen.

Einwohner hat Urheberrecht geltend gemacht

Der Informationsvorlage der Verwaltung fasst bisherige Konzept- bzw. Ideenskizzen zusammen.

Ein Ausstellungskonzept „Mecklenburg-Strelitz auf dem Weg zur Demokratie“ wurde 2021 vom Planungsbüro Mikolajczyk-Kessler-Kirsten Schwerin entworfen, das von der Stadt Neustrelitz mit der Turmplanung beauftragt ist. Der zusammen mit der Stadt erarbeitete Vorschlag ist Bestandteil des städtischen Antrages beim Bund für die Förderung der Baumaßnahme. Der Vorschlag beschreibt, welche Ausstellungsthemen auf den einzelnen Geschossebenen eines Turmes platziert werden könnten.

Des Weiteren verweist die Informationsvorlage auf ein vom Residenzschlossverein am 2. November 2023 aktualisiertes Grobkonzept sowie auf ein am 20. Juni 2023 aktualisiertes Grobkonzept, das der Neustrelitzer Einwohner Holger Wilfarth als Privatperson an die Stadt gesendet hat. Wie Dezernent Nico Ruhmer informierte, kann für eine Beschlussfassung allerdings auf die beiden letztgenannten Ideenskizzen nicht zurückgegriffen werden, da der Einwohner Holger Wilfarth Urheberrechtsansprüche auf sein geistiges Eigentum erhebt. So basiere auch das Papier des Residenzschlossvereins auf einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Arbeit von Holger Wilfarth. „Die Möglichkeit des Erwerbs durch Kauf wurde durch Holger Wilfarth an die Stadt herangetragen, jedoch nicht in Anspruch genommen. Ein Auftrag für die Erarbeitung des Konzeptes wurde durch die Stadt nicht ausgelöst. Für die anberaumte Beschlussfassung ist das herangezogene Material auf die rechtssichere Verwendung von Text- und Bildmaterial abschließend zu prüfen“, so Nico Ruhmer. 

Stadtpräsident Ernst August von der Wense hat die Fraktionen gebeten, zum Nutzungskonzept zu beraten. Bürgermeister Andreas Grund möchte Ende April ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Residenzschlossverein führen. „Anschließend sollte die Stadtvertretung am 16. Mai 2024 den konzeptionellen Rahmen fixieren und beauftragen oder gegebenenfalls Änderungen mit einbringen“, so der Bürgermeister.

 

 

Zum Hintergrund:

 

Die Stadtvertretung hat beschlossen, „dass der Schlossturm zu einem Ausstellungs- und Erlebnisgebäude mit dem zentralen Thema Demokratie (Arbeitstitel ´Leuchtturm für Demokratie´ entwickelt werden soll.“ Ein Nutzungskonzept soll demnach „mit Unterstützung örtlicher Vereine“ erstellt werden. Ein so genanntes Vereinsmodell mit dem Residenzschlossverein war bereits 2021/22 im Gespräch, wurde jedoch nicht beschlossen. Auch der zur Förderung des Vorhabens gebildete Schlossarealbeirat wurde nicht selbst aktiv. Erst im Frühsommer 2023 wurde mit dem Vorstand des Residenzschlossvereins eine Verabredung zur weiteren Vorgehensweise für eine Zielvereinbarung und Aufgabenverteilung besprochen. Soweit sich die Stadt weiter um eine Turmerrichtung kümmert, ist es Sache des Vereins, das Vorhaben konzeptionell zu begleiten. Am 2. November 2023 legte der Residenzschlossverein eine aktualisierte Grobkonzeption vor, die im Schlossarealbeirat zur Kenntnis genommen, aber nicht an die Stadtvertretung weiterempfohlen wurde. Die Fraktionen haben sich zu den Inhalten bislang nicht geäußert. Eine Positionierung der Stadtvertretung ist aber notwendig, damit die Richtung der weiteren Arbeit festgelegt wird und die Beauftragung eines Büros für die weitere Planung und eventuelle Förderantragstellungen für die weitere Konzeptentwicklung erfolgen kann.