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AGB für die Vermittlung und Durchführung von Stadtführungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung und Durchführung von Stadtführungen

Die Touristinformation Neustrelitz vermittelt Stadtführer an interessierte Einzelgäste oder Gruppen. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Besteller einerseits und der Stadtführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen beiden Parteien gemäß nachfolgenden Angaben.

Buchung

Die Buchung des Bestellers erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Touristinformation Neustrelitz. Die Buchungsbestätigung erfolgt, auf Grundlage der geltenden beigefügten AGB, ausschließlich in schriftlicher Form. Das Vermittlungsgeschäft ist mit Versand der Buchungsbestätigung an den Besteller und den Gästeführer mit den Buchungsdaten erfolgreich abgeschlossen.

Maximale Teilnehmerzahl

Eine Mindestteilnehmerzahl für vermittelte Stadtführungen gibt es nicht. Die Teilnehmerzahl pro Führung zu Fuß ist auf 25 Personen pro Stadtführer begrenzt. Wird diese maximale Gruppengröße am Führungstermin überschritten, so ist ein zusätzlicher Zuschlag in Höhe des Grundhonorars für die Stadtführung an den Gruppenführer zu entrichten. Bei Busfahrten wird ein Stadtführer pro Bus eingesetzt.

Zahlungsweise

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Honorar unmittelbar nach der Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und in bar an den Stadtführer ausgezahlt. Im Gesamtbetrag sind 15 % Vermittlungspauschale enthalten, die an die Stadt Neustrelitz durch den Stadtführer, abzuführen sind.

Honorare

„Stadtführung durch die Residenzstadt" sowie Themenführungen

90 Minuten:      65,- €                                       120 Minuten: 70,- €

Sonn- und Feiertageszuschlag: 5,- €                Fremdsprachenzuschlag: 8,- €

 

Stadtführung in Kostüm „Mit Hofdame Gräfin Voß auf den Spuren von Königin Luise“ und „Friederike, Königin von Hannover, zu Besuch in der Residenzstadt ihres Vaters" sowie „Marktfrau Stine“

90 Minuten: 75,— €                                            120 Minuten: 80,— € Sonn— und Feiertagzuschlag: 5,— €

 

Stadtführung bei Nacht 90 Minuten: 70,- €

Busbegleitung 60 Minuten: 60,-€

Kinder— und Familienführungen

60 Minuten: 60,— €                                90 min: 65,— € Wanderungen und Radtouren:                  30,— € pro Stunde

 

Kirchturmbesteigung

Gebühren, die von der Kirche für die Turmbesteigung erhoben werden (1,50 €/Person), sind extra in der Stadtkirche zu entrichten. Ein Anspruch auf die Turmbesteigung besteht nicht, auch wenn es vereinbart wurde, sofern gottesdienstliche Handlungen wie Andachten, Trauungen oder Taufen zu dieser Zeit stattfinden.

Umbuchung/Stornierung

Umbuchungen oder Stornierungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen und bearbeitet. Umbuchungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Stornofristen kostenfrei vorgenommen.

Die Stornierungsfristen— und pauschalen sind folgende:

  • Bis zu 2 Tagen vor Führungstermin: kostenfrei
  • Weniger als 48 Stunden vor Führungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars

Wartezeit/Aufall

Die Berechnungszeit für das Honorar beginnt beim Eintreffen der zu führenden Gruppe, jedoch spätestens zum vereinbarten Führungstermin. Eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Führungsbeginn muss vom Stadtführer eingehalten werden. Nach Ablauf dieser Zeit steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten und damit das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt, gegebenenfalls eine andere, kürzere Route gewählt oder die vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Führer nicht anderen persönlichen Pflichten nachkommen muss. Wird die Führung verkürzt, setzt sich das Honorar aus der Wartezeit und der tatsächlichen Führungsdauer zusammen. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers. Bei Nichtantritt, Abbruch oder Nichtinanspruchnahme, auch von Teilen, der vermittelten Leistungen durch den Besteller ist der Gästeführer berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verlangen.

Barrierefreiheit

Hinweise für Gehbehinderte: Je nach Tour können längere Wegstrecken oder Hindernisse z. B. Treppen, Kopfsteinpflaster zu überwinden sein. Die Mitnahme von Rollstuhlfahrern ist nur eingeschränkt möglich. Informationen erhalten Sie unter Tel. 03981 4534-105.

Einschränkungen

Straßensperrungen, Baustellen, Veranstaltungen und andere nicht vorhersehbare Situationen können den Ablauf auf einer Rundfahrt oder eines Stadtrundganges beeinflussen

Haftung

Aufgrund der ausschließlich vermittelnden Tätigkeiten der Stadt haftet sie nicht für Leistungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit einer vermittelten Führung. Die Stadtführungen können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für die Kirchturmbesteigung. Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt immer und ausschließlich auf eigenes Risiko. Bei Kinder-und Jugend/Gruppenführungen liegt die Aufsichtspflicht nicht beim Stadtführer sondern beim Besteller. Der Stadtführer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Führung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitraums und ist begrenzt auf den Betrag des vereinbarten Führungshonorars. Aufgrund der ausschließlich vermittelten Tätigkeit der Stadt Neustrelitz haftet sie nicht für den Fall, dass eine Stadtführung aus Gründen, die in der Person des jeweiligen Stadtführers liegen, ausfällt.

Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB

Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an.

Gültig für die Vermittlung von Stadtführungen ab dem 30.03.2020